
Was sind Personenversicherungen?
Zu den Personenversicherungen zählen die Versicherungen, die das Leben eines Menschen und alle Situationen, in die er kommen kann, finanziell absichern.
Die wichtigsten Gründe, um eine Personenversicherung abzuschließen, sind der Schutz vor Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit, Armut im Alter und im Todesfall.
Ergänzend zu den Basisleistungen der gesetzlichen Versicherungsträger, wie der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlichen Unfallversicherung bieten private Personen-Zusatz-Versicherungen, größtmöglichen Versicherungsschutz.
Auch besteht die Möglichkeit mit Unterstützung des Arbeitgebers, eine betriebliche Altersversorgung, eine betriebliche Kranken-Zusatzversicherung, eine als Direktversicherung geförderte Berufsunfähigkeitsversicherung, sowie eine Gruppenunfallversicherung für Mitarbeitende, mit Einschluss des Freizeit-Risikos, zusätzlich abzuschließen.
Warum sollte ich mich von einem spezialisierten Versicherungsmakler beraten lassen?
Kunden sind heute informiert und wollen von Spezialisten beraten werden. Sie wollen gezielt einkaufen. Wir bieten individuelle Beratung aus einer Hand, umfangreiche Risiko- und Bedarfsanalysen, sowie klare Produktempfehlungen. Ein sehr guter Service, vor allem eine schnelle Schadenbearbeitung, ist für uns selbstverständlich. Digitale Beratungswerkzeuge sorgen für eine bedarfsgerechte Betreuung, auf gleichbleibend hohem Niveau.

Versicherungen sind ein sensibles Gut, sie bieten Schutz, sind aber oft mit Komplexität und Unsicherheit verknüpft. Durch unsere Arbeit schaffen wir Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Unsere klare, verständliche Kommunikation bildet das Fundament für eine vertrauensvolle Makler-Kundenbeziehung.

Jeder Kunde hat individuelle Bedürfnisse. Wir bieten Lösungen an, welche auf die betreffenden Lebensumstände des Kunden zugeschnitten sind. Dadurch schaffen wir eine bedeutungsvolle Voraussetzung für eine langfristige Zusammenarbeit.

Wir vertreten allein die Interessen unserer Kunden und stehen in deren Lager. Im Rahmen unserer Kooperationsverhältnisse haben wir vertragliche Pflichten gegenüber den Versicherern, aber nur dann, wenn sie den Interessen unserer Kunden nicht entgegenstehen.
Als Versicherungsmakler haben wir uns auf die Vermittlung von Versicherungen verschiedener, konkurrierender Versicherungsunternehmen spezialisiert, ohne von ihnen beauftragt zu sein. Aufgrund der spezialgesetzlichen Konkretisierung im Versicherungsvertragsgesetz haben wir weitgehende Pflichten. Die Rechte und Pflichten werden bekräftigt durch das Sachwalter-Urteil des BGH vom 22. Mai 1985.
Welche Vorteile bringt es, als Arbeitgeber Versicherungsangebote für Mitarbeiter bereitzustellen?
Ein Unternehmen das sich um das Wohlergehen seiner Mitarbeiter kümmert, wird als sozial verantwortlich und attraktiv für potenzielle Arbeitnehmer angesehen. Das Image des Unternehmens wird definitiv gestärkt. Durch eine betriebliche Krankenversicherung erhalten Mitarbeiter Zugang zu zusätzlichen Gesundheitsleistungen, welche über den Umfang der regulären Krankenversicherung hinausgehen. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine betriebliche Krankenversicherung, wie zum Beispiel bei der betrieblichen Altersversorgung gem. §1 Abs.1 BetrAVG in Verbindung mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz BRSG aus 2018, besteht nicht. Auch lässt sich ein solcher Anspruch nicht aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ableiten.


Attraktive Sozialleistungen und wertschätzende Zuwendungen
können entscheidende Kriterien bei der Wahl des Arbeitgebers sein. Die betriebliche Krankenversicherung stellt ein Zusatzangebot des Arbeitgebers dar, das er seinen Arbeitnehmern ergänzend zum Entgelt anbieten kann, nicht muss. Die bKV ist eine Zusatzversicherung, die vom Arbeitgeber für die Mitarbeiter abgeschlossen wird. Die Ausgestaltung kann je nach Unternehmen und Branche und ausgewähltem Versicherer variieren. Der Abschluss erfolgt in der Regel, als Gruppenvertrag zu gebotenen Gruppenkonditionen, mit rabattierten Versicherungsprämien. Häufig gestaltet mit dem Verzicht auf allgemeine und besondere Wartezeiten, besonderen Annahmerichtlinien mit vereinfachter Gesundheitsprüfung, oder sogar dem Verzicht auf selbige. Verhandelbar ist ein garantiertes Weiterversicherungsrecht nach Ausscheiden aus den Diensten des Arbeitgebers.
Mit der betrieblichen Kranken-(Zusatz)versicherung können einige Lücken des gesetzlichen Versicherungsschutzes geschlossen werden, die durch Leistungskürzungen im Rahmen von Gesundheitsreformen entstanden sind.
Besonderheiten bei Personenversicherungen
Die zu versichernde Person hat die vorvertraglichen Anzeigepflichten unbedingt zu beachten. Insbesondere müssen Gesundheitsdaten und frühere Erkrankungen wahrheitsgemäß angegeben werden. Bei einer Verletzung dieser Obliegenheitspflicht hat der Versicherer die Möglichkeit der Anfechtung oder Kündigung. Bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sogar auf Rückabwicklung des Vertrages nach § 22 VVG. In der Vergangenheit erbrachte Leistungen des Versicherers müssen rückerstattet werden, die bereits gezahlten Beiträge verbleiben beim Versicherer. Die Rechtsgrundlagen für Personenversicherungen finden sich primär im Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Informationen
Ob Einzel- statt Mehrbettzimmer, oder freie Ärzte- und Krankenhauswahl, die private Krankenvollversicherung schafft viel Freiraum. Je nach Tarifwahl verschafft sie Zugang besonderen Leistungen. Die Gesundheit ist das höchste Gut.
Wer an einer schweren Krankheit erkrankt oder sich bei einem Unfall verletzt, ist froh, wenn er die Leistung einer Krankenversicherung in Anspruch nehmen kann, ob stationär oder ambulant. Die gesetzliche Krankenpflichtversicherung basiert auf dem Solidarprinzip, jeder Versicherte bekommt die Grundversorgung. Der Leistungskatalog der GKV gilt für alle Versicherten und wird im Rahmen von Reformen des Gesundheitssystems immer wieder erweitert oder eingeschränkt. Die überwiegende Zahl der Arbeitnehmenden können sich das Krankenversicherungssystem aufgrund ihres Einkommens nicht auswählen, sondern sind per Gesetz der gesetzlichen Krankenversicherung angegliedert. Individuelle Gesundheitsleistungen müssen gesetzlich Versicherte zunehmend selbst finanzieren.
Bei der privaten Krankenvollversicherung zahlt der Versicherte seinen Beitrag für seine eigene Absicherung. Ein privat Krankenversicherter kann den Versicherungsschutz in gewissem Umfang an seinen persönlichen Bedarf anpassen (vertraglich vereinbarte garantierte Leistungen). Privat Versicherte erhalten in der Regel umfangreichere medizinische Leistungen und bekommen eventuell schneller einen Termin. Des weiteren entfällt die Zuzahlungspflicht bei einem stationären Aufenthalt und für verordnete Medikamente. Privatversicherte können sich grundsätzlich in allen öffentlichen Krankenhäusern, sowie im Rahmen ihres gewählten Versicherungsschutzes auch in Privatkliniken, behandeln lassen (freie Krankenhauswahl; vorbehaltlich gemischter Krankenanstalten). Die Aufnahme in die private Krankenvollversicherung ist an Bedingungen geknüpft, sie kommt nur für bestimmte Personengruppen in Frage.
Eine private Krankenzusatzversicherung sichert jeden ab, der als gesetzlich Versicherter Einschränkungen hinnehmen muss. Sie erweitert die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Unter Umständen und je nach persönlicher Situation können ohne Krankenzusatzversicherung hohe Kosten entstehen.
Hinweise
Die private Krankenzusatzversicherung übernimmt Leistungen und Kosten, die die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht, oder nur teilweise bezuschusst z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Zahnarztkosten, Sehhilfen oder Heilpraktikerbehandlungen. Aus der privaten Krankenzusatzversicherung erhält der Versicherte Leistungen, die über die gesetzliche Grundversicherung nicht oder nur teilweise erstattet werden. Wer im Krankenhaus liegt, möchte eine erstklassige medizinische Versorgung, um schnell wieder gesund zu werden. Deshalb ist eine private Zusatzversicherung von Vorteil.
Aufzählung wichtiger Leistungen:
- freie Krankenhauswahl
- Behandlung durch Chefarzt/Chefärztin
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Krankentransport
- Übernahme der ärztlichen Kosten / Leistungen nach GOÄ (in schwierigen Fällen über den 3,5fachen Satz (Höchstsatz) und schriftlicher Vereinbarung)
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Für Kinder und Erwachsene ist Zahnprophylaxe besonders wichtig, sie beugt Krankheiten im Mund und Kieferbereich vor und sorgt für Zahngesundheit und Zahnerhalt. Deshalb eine leistungsstarke private Zahnzusatzversicherung empfehlenswert.
Aufzählung wichtiger Leistungen:
- Zahnersatz z.B. Brücken, Kronen, Implantate, Inlays und Funktionsanalyse
- Professionelle Zahnreinigung, Prophylaxe und Fissurenversiegelung
- Bleaching
- Zahnersatz bei Regelversorgung
- Zahnbehandlung z.B. hochwertige Füllungen, Parodontal- und Wurzelbehandlungen
- Angst- und Schmerzausschaltung bei Zahnbehandlung z.B. Akupunktur, Lachgas, Hypnose
- Kieferorthopädie unter 21 Jahren inkl. Extras wie Keramik-/Minibrackets oder Lingualtechnik (ab 21 Jahre bei Unfall oder schwerer Erkrankung)
- Aufbiss-Schienen
- Innovationsgarantie und kostenlose Gesundheitsservices (zukünftige innovative und medizinisch notwendige Behandlungsmethoden sind mitversichert) maximale Erstattung, Begrenzung in den ersten 3. Jahren; ab dem 4. Kalenderjahr unbegrenzt (Erstes Versicherungsjahr endet zum 31.12. (Rumpfjahr)
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Eine private Krankentagegeldversicherung gleicht Einkommensverluste bei längerer Krankheit aus. Sie sichert so die Existenz und erhält den gewohnten Lebensstandard, für Erwerbstätige Angestellte, welche gesetzlich oder privat krankenversichert sind, Selbstständige und Freiberufler-/innen.
Arbeitnehmer-/innen haben bei Arbeitsunfähigkeit i.d.R. Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach entsteht eine Einkommenslücke. Unterschiede gibt es zwischen gesetzlich oder privat Versicherten. Selbstständige spüren die Einkommenseinbußen sofort, es gibt keine Lohnfortzahlung. Ein plötzlicher Unfall oder eine krankheitsbedingte, langwierige Behandlung kann zu großen, existenziellen Problemen führen.
Achtung: Der gesetzlich Versicherte erhält ab dem 42. Tag Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankengeld vermindert sich um die Arbeitnehmer-Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung. Rechtsgrundlage ist das Haushaltsbegleitgesetz (HBG) von 1984 in Verbindung mit dem Beitragsentlastungsgesetz von 1997. Danach müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nach Ablauf der Lohnfortzahlung, in der Regel sechs Wochen, mit einem Einkommensverlust von ca. 20% rechnen. Als privat Versicherter ,ob angestellt oder selbstständig, sollte eine eigene Absicherung erfolgen. Das zu versichernde Krankentagegeld darf, zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld und sonstigen Krankentagegeldern, das Nettoeinkommen (Höchstgrenze) nicht übersteigen.
Fälligkeit der Leistungen aus der privaten Krankentagegeld-Versicherung. Die Krankentagegeld-Versicherung zahlt:
- bei Selbstständigen frühestens ab der zweiten Woche der Arbeitsunfähigkeit, nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit
- frühestens ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit, nach Ablauf der Karenzzeit, für Angestellte (privat versichert)
- frühestens ab der 7.Woche der Arbeitsunfähigkeit, nach Ablauf der Karenzzeit, für Angestellte (gesetzlich versichert)
- für die Dauer einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, gilt auch während der gesetzlichen Mutterschutzzeiten.
Die Krankentagegeld-Versicherung zahlt nicht
- bei Berufsunfähigkeit
- bei Betriebsunterbrechungen
- bei Arbeitsunfähigkeit während einer Kur
- bei Reha-Behandlungen die von der Deutschen Rentenversicherung bezahlt werden
Informationen
Die Arbeitskraftabsicherung ist unverzichtbar für alle, die auf ihr Einkommen angewiesen sind. Das Kernstück der privaten Vorsorge für den Fall der Arbeitskraftabsicherung bildet die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie versichert das Risiko eines längerfristigen Ausfalls der Arbeitskraft. Unfälle oder Krankheiten können zum Verlust der Arbeitskraft führen. Für die Jahrgänge ab 1961 ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung unerlässlich, denn diese Personen erhalten nur noch eine Erwerbsminderungsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Weitere private Absicherungsmöglichkeiten bieten:
die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat große Ähnlichkeit mit der Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung, bezugnehmend auf den Leistungsauslöser. Bei vielen Tarifen tritt der Leistungsfall ein, wenn der Versicherte dauerhaft keinen Beruf am Arbeitsmarkt mehr ausüben kann. Sowohl die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung als auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sichert für den Fall ab, das der Versicherte erwerbsunfähig bzw. erwerbsgemindert ist. Es ist unerheblich, ob die Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit oder Kräfteverfall hervorgerufen wird. Auch psychische Ursachen sind versichert. Der deutlichste Unterschied zwischen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) besteht beim Leistungsauslöser. In den Bedingungen der BU heisst es: mindestens für sechs Monate und 50% berufsunfähig; in den Bedingungen der EU: dauerhaft bzw. für einen bestimmten Zeitraum weniger als drei Stunden in irgendeinem Beruf nicht arbeiten können. Somit ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung keine gleichwertige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine alternative Form der Arbeitskraftabsicherung zur BU. Sowohl das Eintrittsalter als auch die gesundheitliche Vorgeschichte können diesen Weg der Absicherung erfordern. Eine Grundfähigkeitsversicherung bietet Versicherungsschutz für alle, die bei Ihrer Tätigkeit auf bestimmte Grundfähigkeiten angewiesen sind. Sie stellt allein auf den Verlust bestimmter Fähigkeiten ab. Es wird der Verlust bestimmter Fähigkeiten abgesichert, nicht die Arbeitskraft. Versicherungsschutz besteht auch bei psychischen Erkrankungen. Prognosezeitraum in der Regel sechs Monate. Die Leistungsdauer entspricht der Versicherungsdauer. Nicht nur bei Verlust, auch schon bei starker Beeinträchtigung der versicherten Grundfähigkeiten wird eine monatliche Rente gezahlt. Der Grundschutz kann durch Zusatzbausteine erweitert werden: wie Mobilität / Pflege / Psyche / Arbeitsunfähigkeit (AU) / Berufskraftfahrer. Die Leistung erfolgt unabhängig davon, ob noch Berufsfähigkeit besteht oder gesetzliche Leistungen gezahlt werden. Dread Disease Versicherung leistet bei fest definierten schweren Krankheiten, lebensbedrohlichen Ereignissen, schweren Unfällen oder bei Verlust bestimmter Fähigkeiten. Es sind aber nicht nur Krankheiten im eigentlichen Sinne versichert, sondern auch Leistungsfälle durch Unfälle. Unter den Versicherungsschutz fallen zusätzlich auch chirurgische Eingriffe zum Beispiel Bypass OPs, oder Organtransplantationen. Auch Herzinfarkt und Schlaganfall, die durch eine ungesunde Lebensweise hervorgerufen wurden, fallen unter den Versicherungsschutz. Leistungen erfolgen nur bei Eintritt von im Versicherungsschein ausdrücklich definierten schweren Krankheiten. Je schwerer die Erkrankung, umso teurer wird die medizinische Versorgung. Die Krankenversicherung übernimmt nicht alle Leistungen, welche der Genesung dann zuträglich wären. Zum Beispiel spezielle Behandlungsmethoden und Medikamente die im Ausland erfolgreich eingesetzt, aber in Deutschland noch nicht zugelassen sind.
Durch Dread-Disease-Versicherungen nicht versicherbar sind Rehabilitationsmaßnahmen, Psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates. Die weit verbreiteten Krankheiten Burn-out, Depression und Krankheiten des Bewegungsapparats, etwa Bandscheibenvorfälle lassen sich durch diese Vertragsart nicht absichern. Diese Zusatzversicherung bei schwerer Erkrankung ist besonders wichtig, wenn ein Ausfall im Beruf länger andauert, aber eine Berufsunfähigkeit nicht eintritt. Es können große Einkommenslücken entstehen.
Hinweise
Hohe Versorgungslücken bei Berufsunfähigkeit
Ab dem 1. Januar 2001 ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt worden.
Lange galt die staatliche Hilfe bei Berufsunfähigkeit in Form des zweigeteilten Systems aus Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente. Der gesetzliche Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeitsrente gilt nur noch für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind (Vertrauensschutz des alten Rechts hat bestand). Durch die Reform des Rentengesetzes zum 01. Januar 2001 gibt es neue Regeln und Begriffsbestimmungen. Ab diesem Zeitpunkt löst die Erwerbsminderungsrente die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente ab. Der ausgeübte Beruf ist seitdem unerheblich für den Versicherungsschutz. Entscheidend ist ob der betroffene Arbeitnehmer-/in überhaupt noch irgendeine Arbeit verrichten kann. Wer nach dem 01. Januar 1961 geboren wurde, besitzt gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch einen sehr eingeschränkten Anspruch, sollte er seinem Beruf wegen einer Erkrankung nicht mehr nachgehen können. Seit der gesetzlichen Reform ist die Berufsunfähigkeit nicht mehr versichert, nur noch die Erwerbsminderung.
Schadensbeispiel
Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
Wer früher aus dem Berufsleben ausscheidet, dem fehlen nicht nur Jahre bis zum regulären Altersrentenbeginn, sondern auch viele Jahre als Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung (teilweiser Ausgleich erfolgt über Zurechnungszeiten). Auf Grund von Unfällen und Krankheiten, scheidet etwa jeder 5. Arbeitnehmer erwerbsgemindert, vorzeitig aus dem Beruf aus. Nach Ablauf von 18 Monaten entfällt der Bezug von Krankengeld durch die Krankenkasse. Im Normalfall erfolgt dann, wenn Betroffene nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit auszuüben, der Bezug einer Erwerbsminderungsrente.
Beispiel:
| Brutto-Arbeitseinkommen mtl. | € 3.091,– |
| Netto-Arbeitseinkommen mtl. | € 1.980,– |
Bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit von unter 3 Stunden wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt; sie entspricht ca. 36% des mtl. Bruttoeinkommens.
| Volle Erwerbsminderungsrente | € 1.113,– |
| Versorgungslücke | € 867,– |
Bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden wird die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt, sie entspricht ca. 18% des mtl. Bruttoeinkommens.
| Halbe Erwerbsminderungsrente | € 556,– |
| Versorgungslücke | € 1.424,– |
Bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit von 6 Stunden und mehr wird keine Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Akkordeon schließenInformationen
Der wichtigste Baustein der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Voraussetzung für die Leistung einer Invaliditätssumme ist die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Drei-Jahresfrist beachten, Vorschusszahlung möglich).
Die Begriffsbestimmung zum versicherten Unfall-Ereignis lautet:
Ansprüche aus einem privaten Unfallversicherungsvertrag kommen nur dann in Betracht, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich, von außen, auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet (§1 AUB).
Zusätzlich zur Invaliditätsleistung (Summe) können weitere Leistungsarten vereinbart werden, wie:
Unfallrente, Übergangsleistung, Verletztengeld, Unfalltagegeld, Unfall-Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Bergungskosten, kosmetische Operationen, Rehabilitation und Assistance-Leistungen. Risikoausschlüsse werden abschließend aufgezählt. Versicherungsschutz besteht (je nach Vertragsart) Rund um die Uhr; das heißt auch während der Freizeit und der Arbeit, weltweit. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt unabhängig von Leistungsansprüchen aus anderen Policen. Stehen dem Versicherten auch Leistungen gesetzlicher Unfallversicherungsträger zu, erfolgt keine Leistungskürzung. Das gilt auch bei Bezug von Leistungen der Krankenversicherung, Rentenversicherung oder von einer privaten Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Mitwirkungen, die zur Begrenzung der Leistungen führen könnten, können nach Vereinbarung ausgeschlossen werden.
Versicherer können Leistungen kürzen, wenn Vorerkrankungen an der Unfallinvalidität mitwirken. Große Bedeutung bei der Berechnung der Entschädigungsleistung kommt der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen zu. Hat eine zuvor bestehende Krankheit oder ein Gebrechen an der durch einen Unfall hervorgerufenen Schädigung mitgewirkt, wird dieser Mitwirkungsanteil bei der Berechnung der Invaliditätsleistung berücksichtigt. Beim Verzicht auf die Anrechnung des Mitwirkungsanteils findet keine Leistungskürzung statt, wenn Vorerkrankungen bei Vertragsabschluss noch nicht bestanden, oder erst danach aufgetreten sind. Der Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung ist der prozentuale Anteil, zu dem bereits bestehende Krankheiten, Gebrechen oder Verschleißerscheinungen die unfallbedingte Invalidität mitverursacht haben. Das Ausmaß der Kürzung hängt stark vom jeweiligen Tarif ab. Manche Tarife kürzen die Leistung bereits bei einem Mitwirkungsanteil von 25 %, während andere erst ab einem höheren Wert kürzen, oder einen Verzicht auf die Anrechnung anbieten.
Hinweise
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt (leistet) nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, in der Schule und im Kindergarten, sowie auf den Wegen dahin. Sehr häufig reicht der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht aus, belegt wird das durch diverse Urteile der Landessozialgerichte. (zum Beispiel: Vorerkrankung durch eine in der Freizeit erlittene Verletzung (Bänderriss-Urteil), oder ein Ohnmachtsanfall nicht auf betrieblichen Stress und Zeitdruck begründet, führt zum Sturz (Kreislaufkollaps-Urteil).
Laut Bundesministerium (Arbeit- und Soziales) liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten.
Fällt ein Unfall unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, kann eine unfallbedingte Invalidität, Erwerbsminderung zu großen Einkommenseinbußen führen. Eventuell anfallende Zusatzkosten werden in der Regel nicht durch Leistungen ausgeglichen. Wird wegen einer dauerhaft erlittenen Erwerbsminderung neben einer Verletztenrente (gesetzlichen Unfallversicherung) zudem eine Erwerbsminderungsrente (gesetzliche Rentenversicherung) gezahlt, kann eine Kürzung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (§ 93 Sechstes Sozialgesetzbuch) erfolgen.
Erläuterung
Sind Leistungen aus privaten Versicherungen wie Unfall– oder Krankenversicherung auf den Schadenersatzanspruch anzurechnen?
Bei einer Unfallversicherung (Summenversicherung) erfolgt die Leistung nach einem festgelegten Leistungskatalog, der allein auf eine abstrakte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) abstellt. Leistungen aus einer Summenversicherung dürfen nicht auf den Schadenersatz angerechnet werden.
Akkordeon schließenInformationen
Erhöhung des Höchstrechnungszinses ab Januar 2025 von 0,25% auf 1,00%. Dies ist die erste Anpassung seit über 30 Jahren. Auch Inhaber von Fondspolicen profitieren davon. Ab 2024 profitieren auch Klassik- und neu abgeschlossene Klassik-Policen sowie Riester Produkte davon. Bei Fondspolicen ändert sich zuerst nichts, zumindest wenn keine Garantieoption gewählt wurde, denn der Beitrag fließt in Fonds, nicht in das Sicherungsvermögen der Versicherer. In der Rentenphase verändert sich das Bild. Vor Beginn der Auszahlungsphase wird das mit den Fonds erwirtschaftete Kapital in den Deckungsstock umgeschichtet und dort verzinst. Bei Vertragsbeginn kann keine feste Verzinsung garantiert werden. Es wird daher ein Rentenfaktor zugesagt. Die Höhe des Rentenfaktors ist insbesondere vom Höchstrechnungszins abhängig. Das mathematische Ergebnis aller notwendigen und erforderlichen Berechnungen lautet: Steigt der Rechnungszins, bewegt sich der Rentenbarwert nach unten, während sich der Rentenfaktor erhöht. Es kommt zu einer höheren Rentenzahlung. Für Fondspolicen in der privaten Rentenversicherung gilt aktuell die 12/62-Regel. Bei Vertragslaufzeiten von mindestens 12 Jahren und einem Alter, bei Antrag auf Kapital-Auszahlung ab 62 Jahren, bleiben 50% der Erträge steuerfrei. Bei Kapitaleinkünften gilt: Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, fällt Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zzgl. eines Solidaritätszuschlag, insgesamt gerundet 26,4% Prozent, an. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen müssen kirchenangehörige Kirchensteuer zahlen.
Begriffsbestimmungen aus der Renten- und Lebensversicherung
- Höchstrechnungszins ist der maximale Zinssatz, den Lebensversicherungsunternehmen bei der Kalkulation ihrer Deckungsrückstellungen anwenden dürfen. Er wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Die Gesellschaften übernehmen diesen Wert als Rechnungszins.
- Der Garantiezins ist die Mindestverzinsung des Sparanteils, die Versicherten beim Abschluss für die gesamte Vertragslaufzeit zugesichert wird. Dieser Wert entspricht i.d.R. dem Höchstrechnungszins. Versicherern steht es jedoch frei, auch niedrigere Garantien anzubieten. Die Obergrenze für den Garantiezins ist der bei Abschluss geltende Höchstrechnungszins.
- Den Rechnungszins ziehen Versicherer bei der Berechnung der Höhe der Rückstellungen heran, die sie bilden müssen, um die Deckung der Kundenverträge zu sichern. Die Gesellschaften ermitteln diesen Wert selbst, dürfen diesen aber nicht vollständig frei bestimmen.
Informationen
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur den Grundbedarf der Pflegekosten.Nicht unerhebliche Zuzahlungen sind die Regel. Die Lücke schließen können nur private Pflegezusatzversicherungen wie zum Beispiel ein Pflegetagegeld. Gemäß dem individuellen Bedarf, kann die Höhe des Pflegetagegeldes festgelegt werden. Der vereinbarte Tagegeldsatz steht den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung, es kann für ambulante bzw. häusliche Pflege, oder stationäre Pflege eingesetzt werden. Bei der ambulanten Pflege erfolgt die Versorgung zuhause durch einen ambulanten Pflegedienst, oder durch Privatpersonen. Ausgezahlt wird an die pflegebedürftigte Person. Bei der stationären Pflege wird die pflegebedürftige Person dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung betreut. Die Versicherungsleistung unterstützt bei der Deckung der Pflegeheimkosten. Bei Beantragung von Pflegetagegeld-Leistungen genügt der Nachweis über die Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst. Versicherungsschutz besteht ab dem ersten Tag und ohne Wartezeiten. Das Pflegetagegeld wird steuerfrei ausgezahlt. Pflegetagegeld-Leistungen können dazu beitragen dass Familien finanziell weniger belastet werden.
Akkordeon schließenGeborgenheit und Sicherheit
Der Grunddefinition nach hat die Personenversicherung die Aufgabe, die Leistungsfähigkeit, die Gesundheit, sowie das Leben des Menschen zu schützen. Mitunter auch das naher Angehöriger.






