Was sind Kreditversicherungen?

Die Kreditversicherungen sichern den Cashflow eines Unternehmens.

Lieferungen und Dienstleistungen der Unternehmen, mit Zahlungszielen für die Kunden, belasten wie ungesicherte Kredite. Je länger die Zahlungsfrist, desto riskanter. Fallen diese Forderungen aus, kann eine finanzielle Schieflage entstehen. Um dies zu vermeiden, sichern Kreditversicherer die Forderungen mit der Warenkreditversicherung ab. In den letzten Jahren hat sich immer mehr der Begriff Forderungsausfallversicherung, oder Delkredere Versicherung etabliert. Die Versicherung bezieht sich ausschließlich auf Geschäfte im B2B Bereich. Kreditversicherungen im weiteren Sinne sind die Kautionsversicherung und die Vertrauensschadenversicherung. Die Investitionsgüter Kreditversicherung ist eine spezielle Variante der Warenkreditversicherung, für langlaufende Forderungen. Sie ist von wesentlicher Bedeutung für Hersteller und Händler im Maschinen- und Anlagenbau, mit langen Forderungslaufzeiten und eine bedeutende Police, auch als Sicherheit für die Bank. Eine Kautionsversicherung-Bau dient der Entlastung der Kreditlinie bei der Hausbank. Die Liquidität bleibt im Unternehmen. Auch für Bauvorhaben, welche bereits im Vorjahr fertiggestellt und abgenommen wurden, sind keine zusätzlichen Kosten bei Umschuldungen, das heißt Bürgschaften, die bereits bei der Hausbank abgerufen wurden, fällig.

Diese können übernommen werden. Beim gewerblichen Bau werden sogenannte VOB Verträge geschlossen. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, also standardisierte Bedingungen. Nach § 17 VOB/Teil B beträgt der Sicherheitseinbehalt üblicherweise 5 % der Netto-Rechnungssumme und wird in der Regel nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, oder nach Mängelbeseitigung zurück gezahlt. Es bedarf daher der Bürgschaft eines Kreditinstitutes, oder Kreditversicherers.

Die Vertrauensschadenversicherung sichert, wenn Mitarbeiter, auch Zeitarbeiter, oder Mitarbeiter von Dienstleistern, Gelder unterschlagen, das Unternehmen sabotieren, Geschäftsgeheimnisse verraten, oder sich der Untreue schuldig machen. Vorsätzlich begangene Straftaten von fremden Personen und zielgerichtete Angriffe auf Daten und IT-Systeme des Unternehmens, sind ebenfalls im Rahmen einer Vertrauensschadenversicherung versichert.

Warum sollte ich mich von einem spezialisierten Versicherungsmakler beraten lassen?

Kunden sind heute informiert und wollen von Spezialisten beraten werden. Sie wollen gezielt einkaufen. Wir bieten individuelle Beratung aus einer Hand, umfangreiche Risiko- und Bedarfsanalysen, sowie klare Produktempfehlungen. Ein sehr guter Service, vor allem eine schnelle Schadenbearbeitung, ist für uns selbstverständlich. Digitale Beratungswerkzeuge sorgen für eine bedarfsgerechte Betreuung, auf gleichbleibend hohem Niveau.

Versicherungen sind ein sensibles Gut, sie bieten Schutz, sind aber oft mit Komplexität und Unsicherheit verknüpft. Durch unsere Arbeit schaffen wir Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Unsere klare, verständliche Kommunikation bildet das Fundament für eine vertrauensvolle Makler-Kundenbeziehung.

Jeder Kunde hat individuelle Bedürfnisse. Wir bieten Lösungen an, welche auf die betreffenden Lebensumstände des Kunden zugeschnitten sind. Dadurch schaffen wir eine bedeutungsvolle Voraussetzung für eine langfristige Zusammenarbeit.

Wir vertreten allein die Interessen unserer Kunden und stehen in deren Lager. Im Rahmen unserer Kooperationsverhältnisse haben wir vertragliche Pflichten gegenüber den Versicherern, aber nur dann, wenn sie den Interessen unserer Kunden nicht entgegenstehen.

Als Versicherungsmakler haben wir uns auf die Vermittlung von Versicherungen verschiedener, konkurrierender Versicherungsunternehmen spezialisiert, ohne von ihnen beauftragt zu sein. Aufgrund der spezialgesetzlichen Konkretisierung im Versicherungsvertragsgesetz haben wir weitgehende Pflichten. Die Rechte und Pflichten werden bekräftigt durch das Sachwalter-Urteil des BGH vom 22. Mai 1985.

Für welche Branchen sind Kreditversicherungen relevant?

Für Handwerk, Handel und Industrie. Grundsätzlich für jeden Lieferanten und Dienstleister, ob Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaft, Selbständige, oder Freiberufler. Das Risiko, durch ausstehende Forderungen selbst in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, wird bei einer Warenkredit- und Forderungsausfallversicherung auf den Versicherer übertragen. Das Unternehmen geht mit seiner Lieferung in Vorleistung und gibt seinem Kunden damit einen Kredit, hier in Form einer Ware, die der Kunde erst nach Lieferung bezahlen muss. Wird die Rechnung zu spät oder gar nicht bezahlt, kann das schwerwiegende Auswirkungen haben. Ein solcher Forderungsausfall ist oft schwer zu kompensieren. Investitionen müssen verschoben werden, die Rentabilität sinkt und die Liquidität leidet.

Welche Vorteile bringt eine Kreditversicherung?

Mit einer Kreditversicherung wird das Unternehmen vor dem Forderungsausfall geschützt und sichert Lieferanten für den Fall ab, dass ein Firmenkunde Waren oder Dienstleistungen nicht bezahlt. Sollte es doch zu einem Forderungsausfall kommen, zum Beispiel bei Insolvenz, oder bei Nichtzahlung, ersetzt die Kreditversicherung die ausstehende Forderung abzüglich eines Selbstbehaltes.

FAQ – häufig gestellte fragen

Mit einer Kreditversicherung wird das Risiko von Forderungsausfällen im B2B Geschäft minimiert. Es werden bis zu 90% der Nettoforderung entschädigt. Je nach Umfang des Versicherungsvertrages leistet der Kreditversicherer bei Zahlungsverzug, Zahlungsausfall oder Insolvenz des Käufers. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Abnehmer zahlungsunfähig wird oder in Zahlungsverzug gerät. Im letzteren Fall hat der Lieferant in der Regel nach erfolgloser Durchführung des eigenen Mahnverfahrens das Forderungsinkasso an den Kreditversicherer zu übertragen.

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Der Beitrag einer Forderungsausfallversicherung ermittelt sich aus mehreren Faktoren. Hierzu zählen:

  • Unternehmens-Jahresumsatz
  • Kundenportfolio bzw. Branche
  • Deckungsumfang
  • Zahlungsbedingungen
  • Tätigkeitsbereich und Exportanteil
  • Forderungsausfälle der letzten drei Jahren
  • vereinbarte Zahlungsziele
  • Laufzeit der Forderungen
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Laufzeit des Kreditversicherungsvertrages

Alternativ besteht die Möglichkeit das Bonus-Malus-System zu vereinbaren. Hierbei beeinflusst die Schadenquote die Höhe der Prämie entsprechend. In der Regel kalkulieren Versicherer die Prämien individuell. Je nach vereinbarten Vertragsmodell auf Grundlage des Umsatzes und der offenen Forderungen. Berücksichtigt werden auch Kosten sowie Gebühren für Bonitätsprüfungen und weitere Dienstleistungen.

Forderungsausfallversicherungsschutz kann auch zu günstigen Festpreisen vereinbart werden. Hier dürfen festgesetzte Umsatzgrößen bei Antragsstellung nicht überschritten werden. Vorteile:

  • keine jährliche Umsatzmeldung
  • keine jährliche Nachmeldung
  • keine Nachberechnung aufgrund Schadenzahlung

Beispiel zu Kosten:

Jahreshöchstentschädigung
ca. € 25.000
ca. € 100.000

Jahresbeiträge B2B
ca. € 606
ca. € 2.600

Jahresbeiträge Bau
ca. € 730
ca. € 3.100

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Zwei von drei Unternehmen bezahlen ihre Lieferanten oder Subunternehmer verspätet. Das ist die Hauptursache für fast ein Viertel aller Insolvenzen von Kleinstunternehmen. Circa 80% der kleinen Unternehmen sehen sich regelmäßig mit überfälligen Forderungen konfrontiert und müssen sich mit großem Aufwand bei Ihren Kunden um die Begleichung der Rechnung bemühen. Etwa 40% der Aktiva von kleinen Unternehmen sind Lieferantenkredite. Verspätete Zahlungen und unbezahlte Rechnungen machen fast 40% des Vermögens von Kleinunternehmen aus. Die Bedeutung eines guten Forderungsmanagements wird hier deutlich. Es sollte das gesamte Kundenportfolio abgedeckt werden, um das Risiko zu verringern. Umsätze mit verbundenen Unternehmen, Körperschaften des  öffentlichen Rechts und Privatpersonen sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

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Folgende Formen sind bei der Kreditversicherung zu unterscheiden:

  • Hermes-Bürgschaft: Exportkreditgarantie der BRD zur Absicherung politischer Risiken
  • Warenkreditversicherung: sichert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Investitionsgüterkreditversicherung: sichert das Risiko von Zahlungszielen ab, welche länger als sechs Monate laufen
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In den AVB der Kreditversicherer sind Ausschlusstatbestände für das Bestehen von Versicherungsschutz geregelt. So besteht für Forderungen gegenüber öffentlich-rechtlichen Abnehmern kein Versicherungsschutz, es sei denn, das politische Risiko wird auch in Deckung genommen, sowie bei Forderungen gegenüber Verbrauchern. Nicht versichert sind zudem Forderungen gegenüber Kunden, an denen der Versicherungsnehmer mittelbar oder unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist bzw. im Fall der entsprechenden Beteiligung des Kunden, beim Versicherungsnehmer.

Ebenfalls nicht versichert sind Ausfälle, welche durch Krieg, durch nukleare Ursachen, oder Naturkatastrophen verursacht wurden. Weiter besteht kein Versicherungsschutz für:

  • Umsatzsteuern
  • Zölle
  • sonstige Steuern, die aufgrund des grenzüberschreitenden Verkehrs entstehen
  • Vertragsstrafen
  • Schadenersatzforderungen
  • Kosten der Rechtsverfolgung
  • Kursverluste

Besonderheiten in der Waren- und Ausfuhrkreditversicherung: Nicht versichert sind Forderungen aus Vermietung und Verpachtung sowie Forderungen, bei denen der Versicherungsnehmer mit seinen Kunden von vornherein ein längeres Zahlungsziel vereinbart, als im Versicherungsschein festgelegt wurde. Zudem endet der Versicherungsschutz für alle Forderungen aus weiteren Lieferungen und Leistungen automatisch, sobald die im Versicherungsschein festgelegte Ausschlussfrist nach ursprünglicher Fälligkeit überschritten wird.

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Verfahren

Vorab überprüft der Kreditversicherer die Bonität des Abnehmers. Dafür bedient er sich unterschiedlicher Informationsquellen wie: Bankauskünften, Wirtschaftsauskunfteien, eigenen Auskünfte und eigenen Zahlungserfahrungen. Ergibt die Prüfung ein positives Ergebnis, gewährt der Versicherer die Deckungszusage in einer bestimmten Höhe. Bis zu dieser Höhe, auch Limit genannt, sind die offenen Forderungen des Unternehmens aus Lieferungen und Leistungen versichert. Tritt der Versicherungsfall ein und es kommt zum Gerichtsverfahren, übernimmt der Versicherer die Kosten (Rechtsschutzfunktion), auch für das Durchsetzen eines Eigentumsvorbehalts. Der Schutz von Forderungen ist nur ein Teil der Leistung die eine Warenkreditversicherung mit sich bringt. Die Einrichtung eines professionellen Forderungsmanagements ist unabdingbar. Hieraus ergeben sich diverse Vorteile:

  • Banken können auf die Liquidität vertrauen
  • Erweiterung des Kundenstammes durch abgesicherte Forderungen
  • günstigere Zahlungsbedingungen
  • Aufbau besserer Beziehungen zu Lieferanten
  • der Cashflow ist garantiert
  • einfacherer Zugang zu eigenen Krediten

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