Baubürgschaftsversicherungen

Bauprojekte lassen sich über Avalkredite bei Banken, oder durch Kautionsversicherungen absichern. Das Baugewerbe benötigt flexible Finanzierungsspielräume. Aufträge werden oft nur noch mit einem Sicherheitseinbehalt vergeben. Wir setzen genau an diesem Punkt an und bieten unseren Kunden Bürgschaften auf Basis einer Kautionsversicherung. So bleibt der wichtige Handlungsspielraum bestehen.

Vorteile:

  • die Unabhängigkeit zur Hausbank bleibt erhalten
  • die eigene Liquidität wird nicht eingeschränkt
  • vereinfachte Bonitätsprüfung
  • gilt auch für im Vorjahr fertig gestellte Projekte
  • keine zusätzlichen Kosten bei Umschuldung – bestehende Bürgschaften bei der Hausbank, oder anderen Kreditversicherern können übernommen werden.

Kautionsversicherung Beispiel zu Kosten:


z.B.

Bürgschaftslinie
ca. € 75.000
ca. € 100.000
ca. € 200.000


z.B.

Jahresprämie
ca. € 900
ca. € 1.200
ca. € 2.400

Alle aufgeführten Bürgschaften richten sich an gewerkausführende Unternehmen der Baubranche

Vertragserfüllungsbürgschaft – Ausführungsbürgschaft

  • Zur Absicherung der Erfüllung von Bauverträgen.
  • Vertragsgemäße Ausführung und Mängelgewährleistung.

Mängelansprüchebürgschaft – Gewährleistungsbürgschaft

  • Sie stellt die Erfüllung sämtlicher Mängelgewährleistungsansprüche sicher.

Vorauszahlungsbürgschaft

  • Sie stellt das Verlustrisiko aus vorab geleisteten Zahlungen des Auftraggebers sicher.

Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach § 650 f BGB

  • Sie stellt die Bezahlung der Bauleistung durch den Besteller an den Auftragnehmer sicher.

Bietungsbürgschaft

  • Sie stellt die Einhaltung der Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung sicher.

Auslandsbürgschaft

  • Für vorgenannte Bürgschaftsarten, wobei der Vertragspartner des VN und oder das Bauvorhaben sich im Ausland befindet, bzw. befinden (Geltungsbereich EU und Schweiz zzgl. Öffnungsklausel).
Mehrere Bürgschaften, die dasselbe Bauvorhaben betreffen, stellen EIN Risiko dar. Deshalb werden sie wie eine einzelne Bürgschaft behandelt.

Baubürgschaftsversicherungen

Wer Aufträge gewinnen will, muss Sicherheiten bieten, zum Beispiel in Form von Bürgschaften.

Mit einer Bürgschaftsversicherung, auch Kautionsversicherung genannt, decken Sie Bürgschaftsverpflichtungen, ohne Ihre Liquidität einzuschränken. Die Bürgschaft ist gemäß § 765 BGB ein rechtlich bindender Vertrag mit einer einseitigen Verpflichtung.

Das die Kautionsversicherung gegenüber einer Bankbürgschaft stark im Vorteil ist, hat rechtliche Gründe. Übernimmt die Bank eine Bürgschaft, gewährt sie dem Kunden einen sogenannten Avalkredit, der auf die Kreditlinie angerechnet wird.

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